FAQ zum Thema Erfindungen und Patente

Der Umgang mit geistigem Eigentum am KIT ist in der am 19. Juli 2010 veröffentlichten IP-Policy festgelegt worden. Bei Fragen zu geistigem Eigentum, die Sie nicht in diesen FAQ finden, wenden Sie sich als Beschäftigte/r des KIT an das Team Geistiges Eigentum – Patente, Marken, Urheberrecht. Umfangreiche Informationen zum Technologietransfer am KIT, die Richtlinie zum Umgang mit geistigem Eigentum am KIT und Informationen für Erfinder sowie zur Erfindervergütung finden Sie in den Leitlinien zum Technologietransfer am KIT.
Was ist eine Erfindung und was nicht?
Eine Erfindung ist z.B. ein neues Gerät, ein neuer Stoff, ein neues Verfahren oder eine neue Verwendung, die neue technische Merkmale (Komponenten, Anordnungen oder Verfahrensschritte) beinhalten. Diese neuen technischen Merkmale müssen immer eine technische Wirkung haben. Ansonsten liegt ein Arbeitsergebnis vor. Auch bloße Ideen, Spielregeln, Geschäftsmodelle oder Algorithmen sind keine Erfindungen.
Ich habe eine Erfindung gemacht, was muss ich tun?
Wenn Sie Beschäftigte/r am KIT sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Erfindungen informieren, rechtzeitig vor einer geplanten Veröffentlichung oder einer anderen Weitergabe der Erfindung an Dritte. IRM ist der vom Präsidium bevollmächtigte Ansprechpartner für gewerbliche Schutzrechtangelegenheiten im KIT, d.h. auch für die Meldung von Erfindungen und Patentangelegenheiten. Setzen Sie sich mit den Patentreferent/innen bei IRM-IPM in Verbindung, die sich mit Ihrer Erfindung vertraut machen und Sie dazu beraten. Sie können auch ohne Beratung das Formular Erfindungsmeldung ausfüllen und es per Hauspost an IRM schicken.
Wir empfehlen jedoch, IRM-IPM vor Ausfüllen des Formulars zu konsultieren. Ist Ihre Erfindung im Rahmen eines Vertrages mit einem Dritten (z.B. Drittmittelprojekt) entstanden, raten wir Ihnen dringend, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Alle Angaben zu dem entsprechenden Vertragsverhältnis sind spätestens in der Erfindungsmeldung anzugeben.
 Was ist eine Erfindungsmeldung?
Wenn Sie Beschäftigter (Arbeitnehmer, Beamter) am KIT sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Erfindung informieren und eine vollständige Erfindungsmeldung einreichen. Ihre Anlaufstelle dabei ist IRM-IPM. Nutzen Sie für eine vollständige Meldung unbedingt das Formular Erfindungsmeldung und die dazugehörige Datenschutzerklärung. Das Formular Erfindungsmeldung hilft Ihnen durch gezielte Fragen, alle Angaben zu machen, die für eine Bewertung der Erfindung erforderlich sind. Die Erfindung selbst sollte dabei so detailliert beschrieben sein, dass eine Patentanmeldung daraus erstellt werden kann. Wenn Sie Probleme beim Ausfüllen der Erfindungsmeldung haben, wenden Sie sich an die für Sie zuständigen Patentreferent/innen.
Was passiert nach einer Erfindungsmeldung?
Eine bei IRM-IPM eingehende Erfindungsmeldung wird auf Vollständigkeit, Patentfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit (z.B. über Projekte, Lizenzierung oder Ausgründung) geprüft. Ist die Erfindung nicht vollständig gemeldet, werden die beteiligten Erfinder informiert und aufgefordert, dies nachzuholen. Die Erfindung sollte so dargestellt sein, dass eine Schutzrechtsanmeldung (Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung) daraus erstellt werden kann. Wenn alle Angaben enthalten sind, wird innerhalb von 4 Monaten (dies ist eine gesetzliche Frist) entschieden, ob KIT die Erfindung zum Patent anmelden wird (Inanspruchnahme) oder ob Sie und gegebenenfalls Ihre Miterfinder frei über Ihre Erfindung verfügen können (Freigabe).
Bekomme ich eine Vergütung als beteiligter Erfinder?
Erfindungen von KIT-Beschäftigten (Arbeitnehmern, Beamten), die vom KIT zum Patent oder einem Gebrauchsmuster angemeldet werden, werden grundsätzlich vergütet. Die Bedingungen und Regeln für die Vergütung sowie deren Höhe können Sie in der PAL-Richtlinie in den Leitlinien zum Technologietransfer am KIT nachlesen.
Was bedeuten Inanspruchnahme und Freigabe einer Erfindung?
Eine Inanspruchnahme einer Erfindung bedeutet, dass die Rechte an einer dem KIT gemeldeten Erfindung auf das KIT übergeleitet werden. Das KIT ist dann berechtigt, die Erfindung entweder selbst zum Schutzrecht anzumelden oder an einen Dritten zu veräußern. Eine Freigabe hingegen bedeutet, dass der Erfinder / die Erfinderin die Erfindung entweder selbst und auf eigene Kosten anmelden kann.
Wie kann ich herausfinden, ob meine Erfindung tatsächlich Schutzrechtsfähig ist?
Ein technisches Schutzrecht basiert auf einer Erfindung, die gegenüber dem Stand der Technik neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit basiert sowie gewerblich anwendbar ist. Sie als Erfinder/in kennen sicher die einschlägige Literatur auf dem Gebiet, auf dem die Erfindung entstanden ist (dazu gehören auch Ihre eigenen Veröffentlichungen). Allerdings lohnt sich auch eine kurze Recherche in frei abrufbaren Datenbanken. Mit einfachen Stichworten können Sie sowohl nach deutschen als auch nach internationalen (z.B. europäischen oder US Patenten) suchen.
Wer ist Erfinder/in?
Erfinderinnen und Erfinder sind alle Personen, die einen (erfinderischen) Beitrag zu einer Erfindung gemacht haben. Wichtig ist, dass „Gefälligkeitsnennungen“ unbedingt vermieden werden. Nur wer erfunden oder miterfunden hat, ist auch ein/e Erfinder/in. In einigen Ländern, z.B. den USA, ist ein Patent ungültig und wird widerrufen, wenn sich herausstellt, dass genannte Erfinder/innen gar nicht an der Erfindung beteiligt sind.
Ich habe etwas zusammen mit externen Kollegen erfunden.
Eine Erfindung mit externen Kollegen, d.h. mit Miterfinder/innen, die keine Beschäftigten (Arbeitnehmer, Beamte) des KIT sind, ist genauso zu behandeln wie eine Erfindung, an der nur Beschäftigte des KIT beteiligt sind. Sie müssen Ihre Erfindung an IRM-IPM melden, möglichst zeit- und inhaltsgleich der Meldung der externen Kollegen an ihre jeweiligen Arbeitgeber. Am besten geben Sie an, wie viel Prozent der Erfindung jedem Erfinder zuzuordnen sind und woher die Erfinder stammen. IRM regelt dann alles Vertragliche, was vor der Einreichung einer Patentanmeldung zu erledigen ist.
Ich möchte sobald wie möglich etwas veröffentlichen. Wann darf ich das?
Wenn Sie eine Erfindung gemacht haben und darüber etwas veröffentlichen wollen, müssen Sie Ihre Erfindung vorab an IRM-IPM melden. Denken Sie daran, dass Ihre Erfindung sorgfältig auf Patentfähigkeit und Verwertbarkeit geprüft wird. Daran sind bei IRM Beschäftigte aus den Bereichen IPM und TT beteiligt. Nach erfolgter Einreichung der Schutzrechtsanmeldung beim Patentamt steht einer Veröffentlichung grundsätzlich nichts mehr im Weg.
Ich habe bereits mit meinen Kollegen am Institut gesprochen. Ist das schon Öffentlichkeit?
Nein, solange die Kollegen alle Beschäftigte des KIT sind. Studierende sowie Stipendiat/innen oder Gastforschende gehören in der Regel nicht dazu.
Eine Firma interessiert sich bereits für meine Erfindung.
Teilen Sie diesen Umstand dem Team Geistiges Eigentum mit und stimmen Sie sich über das weitere Vorgehen unbedingt ab. Diskutieren Sie vor allem keine Erfindungsdetails ohne eine schriftlich vereinbarte Vertraulichkeit. Grundsätzlich vor der Weitergabe von Informationen unbedingt eine Geheimhaltungsvereinbarung abschließen! Vorlagen hierzu erhalten Sie bei der DE Recht.
Kann man Software patentieren?
Da gibt es mehrere Wege und international verschiedene Regeln. In Europa besteht für Softwareprogramme in aller Regel Urheberschutz. Unter Umständen kann bei Vorliegen eines technischen Effekts auch ein Patentschutz möglich sein. Wenn Sie dazu eine konkrete Frage haben, lassen Sie sich am besten von einem der Patentreferent/innen beraten.
Gibt es internationale Patente?
Patente sind nationale Schutzrechte, die nur im Rahmen der jeweiligen nationalen Gesetze zum gewerblichen Rechtsschutz ihre Wirkung entfalten. Sie muss man für jedes Land über einen jeweils dort zugelassenen Vertreter (Patentanwalt) und in der Regel in Landessprache separat beantragen und auch bezahlen.
Wie lange ist die Schutzdauer eines Patents?
Die maximal mögliche Laufzeit eines Patents beträgt bis auf wenige Ausnahmen 20 Jahren nach dem Tag der Anmeldung, sofern man die Aufrechterhaltungsgebühren zahlt. Bis zur Erteilung können 2-3 Jahre vergehen, entscheidend ist aber der Anmeldetag.

 

 

  

FAQ zum Thema Lizenzen

Was ist eine Lizenz?
Eine Lizenz ist eine Nutzungsrechtseinräumung, die z.B. sachlich oder territorial eingeschränkt werden kann. Ein Lizenznehmender erwirbt das Recht, geschütztes geistiges Eigentum des KIT (zum Beispiel gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte) in seinem Unternehmen zu nutzen. Verwendet ein Unternehmen eine geschützte Technologie des KIT, ohne sie zuvor lizenzieren zu lassen, verletzt es damit die Rechte des KIT.
Was ist ein Lizenzvertrag?
Ein Lizenzvertrag regelt die Rechte und Pflichten der jeweiligen Vertragspartner, insbesondere den Umfang des Nutzungsrechts, die Lizenzgebühren und weitere Details, wie z.B. die Haftung und Gewährleistung.
Was ist lizenzfähig?
  • Schutzrechtsanmeldungen
  • Schutzrechte
  • Know-how
  • Software
Wann ist „Know-how“ lizenzfähig?
Know-how ist dann lizenzfähig, wenn es die Kriterien „gewerblich anwendbar“, „dokumentiert“, „geheim“ und „für die Technik wesentlich“ erfüllt. Einige Informationen dazu haben wir im Merkblatt zu Know-how zusammengefasst. Da Veröffentlichungen nicht geheim sind, stellen sie kein Know-how dar.
Kann ich auch Software lizenzieren?

Ja, soweit die Nutzungsrechte beim KIT liegen. Es gibt viele Arten, Software zu lizenzieren:

  • Open-Source-Lizenzierung ist dabei ein Überbegriff für mehrere Lizenzmodelle, die Nutzern bzw. Lizenznehmern unentgeltlich Rechte einräumen, die Software uneingeschränkt und für jeden Zweck laufen zu lassen, sie zu kopieren und an beliebige Dritte weiterzugeben sowie die Software sogar weiterzuentwickeln zu können und entsprechend verbesserte Versionen dann auch wiederum mit Dritten teilen zu können, wobei letzteres bei copyleft Open-Source-Lizenzen dann allerdings obligatorisch unter denselben Bedingungen wie die Open-Source-Lizenz des Ursprungsprojektes erfolgen muss.
  • Proprietäre entgeltliche Softwarelizenzierungen sind klassische Lizenzverträge, mittels denen Software an Dritte entgeltlich auslizenziert wird. IRM-IPM beschäftigt sich mit dieser Art von Lizenzverträgen.
Soll ich / darf ich die von mir entwickelte Software open source stellen?
Die strategische Entscheidung über eine Veröffentlichung von KIT-seitig entwickelten Software unter FOSS-Lizenzen trifft am KIT die jeweilige OE-Leitung in Rücksprache mit den Beschäftigten, die die Software entwickeln. Im Falle einer FOSS-Lizenzierung ist die OE-Leitung für ein angemessenes Rechtemanagement verantwortlich. Gleichzeitig sollte alternativ auch die Möglichkeit der herkömmlichen „proprietären“ Verwertung von Software mit entgeltlichen Lizenzkonditionen in Betracht gezogen werden. Ausführliche Informationen finden Sie in der Handreichung für Open-Source-Software.
Wie gehe ich bei der Verwertung von Software vor?
Die potenziellen Vermarktungswege für die Software sollten mit Ihrem Vorgesetzen besprochen und identifiziert werden. Hierbei kann Sie IRM unterstützen. Wichtig ist, dass Sie sich von Anfang an mit der Rechteklärung bzgl. der Software und den verbauten Komponenten beschäftigen (sog. License Compliance Management) und eine entsprechende SBOM (Software Bill Of Materials) führen.
Schließen sich open source und kommerzielle Lizenz aus?
Das eine schließt das andere nicht aus, im Gegenteil: So können, ergänzend dazu, dass bspw. eine Research Software als Open Source oder als „Open Core“ angeboten wird, komplementär bessere Releases oder Ergänzungen proprietär für eine Lizenzgebühr angeboten werden. Ferner kann – sofern das Verwertungsrecht am KIT liegt – über sog. „Dual Licensing“ ein eigentlich Copyleft-lizenzierter Code alternativ auch proprietär lizenziert werden, so dass der Lizenznehmende den Code Copyleft-unabhängig in seine Produkte verbauen kann.
Im Übrigen kann ein „copyleft“ oder permissiv lizenzierter Open-Source-Code auch ermöglichen, eine User- and Contributor-Community rund um Ihr Softwareprojekt aufzubauen und/oder dass Sie zu entgeltlichen Weiterentwicklungen beauftragt werden (Customizing) oder dass Sie kommerzielle Service-Verträge zu Ihrem Software-Projekt anbieten.
Wer verhandelt für das KIT die Auslizenzierung?
Das Lizenzteam ist federführend Lizenzverträge zur Auslizenzierung für das KIT in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Instituten und den entsprechenden Organisationseinheiten am KIT (Drittmittelprozess). Zu Beginn einer potenziellen Lizenzierung verhandeln die Lizenzmanagerinnen und -manager des KIT gemeinsam mit den Lizenznehmenden auf der Basis von branchenbezogenen, individuellen und marktüblichen Lizenzmodellen alle Vertragsdetails.
Kann ein Start-up bzw. ein Spin-off Lizenznehmer sein?
Ja, Ausgründungen sind am KIT ausdrücklich erwünscht. Das IRM-Themenfeld Gründungen & Beteiligungen (GRB) ist für diesen speziellen Bereich des Technologietransfers kompetenter Ansprechpartner.
Bekomme ich Unterstützung bei der Suche nach Lizenznehmern?
Ja, unsere Innovationsmanagerinnen und -manager bei IRM-TMT unterstützen und beraten Sie bei der Suche nach Lizenznehmern.

 

 

  

FAQs für Unternehmen

Was ist die Technologiebörse des KIT?
Die Online-Technologiebörse „RESEARCH TO BUSINESS“ bietet Ihnen einen unkomplizierten Zugang zu neuem Wissen, innovativen technischen Lösungen sowie marktnahen Forschungs- und Entwicklungsergebnissen aus dem KIT. Das Portfolio umfasst aktuelle Technologieangebote aus unterschiedlichen Fachbereichen und Branchen, die auf Know-how, Erfindungen und Schutzrechten des KIT beruhen.
Regelmäßig kommen neue Technologieangebote in unserem „Marktplatz der Innovationen“ hinzu. Wir suchen Partner aus der Wirtschaft – vom Großunternehmen bis zum kleinen- und mittelständischen Betrieb, die gemeinsam mit dem KIT aus diesen bzw. mit Hilfe dieser technischen Lösungen innovative Produkte erschaffen.
Was sind Technologieangebote?
Technologieangebote sind kurze Exposés über anwendungsorientierte technische Lösungen aus dem KIT. Darin werden Technologien, Verfahren und Konzepte in kompakter, allgemein verständlicher Form für die Zielgruppe Wirtschaft aufbereitet – mit Blick auf Anwendungsmöglichkeiten und anvisierte Branchen.
Das Technologieangebot dient dazu, bei Industrievertretern und Technologiescouts erstes Interesse zu wecken und eine Kontaktaufnahme zu initiieren. Ziel ist es, aus dem Erstkontakt eine potenzielle Zusammenarbeit anzustoßen – sei es für Kooperationsprojekte, Auftragsforschung oder Lizenzierung der Technologie. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit den im Technologieangebot vermerkten Innovationsmanager/innen auf.
Um keine neuen Technologieangebote zu verpassen, abonnieren Sie unseren regelmäßigen Newsletter sowie den individualisierbaren Technologie-Alert. In der Technologiebörse können Sie im Portfolio aller Technologieangebote mit einem Klick zielgerichtet nach passenden Technologieangeboten filtern – nach Branchen, Themen oder Schlagworten.
Auf welchem Entwicklungsstand sind die gelisteten Technologien?
Das KIT hat viel zu bieten – in den wissenschaftlichen Instituten entstehen unzählige Ideen, Know-how und Erfindungen für neue Dienstleistungen, Software und Technologien basierend auf Materialien, Vorrichtungen und Verfahren, die Grundlage für eine Zusammenarbeit mit der Industrie bilden können. Hierbei reicht das Spektrum der Technologien von grundlegenden Konzepten, über Proof-of-Concepts und Demonstratoren bis zu Prototypen der Vorentwicklung. In Zusammenarbeit oder auch durch die Einräumung von Nutzungsrechten an Ihr Unternehmen können diese potenziellen Lösungen ganz nach Ihrem Bedarf hin zur Marktreife weiterentwickelt werden.
Wie kann ich mehr über eine Technologie erfahren?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit den im Technologieangebot vermerkten Innovationsmanager/innen auf. Darüber hinaus stehen in der Technologiebörse oft Downloads, wie u.a. Patentschriften, wissenschaftliche Paper oder Präsentationen und Poster der Erfinder/innen, für Sie zur Verfügung. Hier finden Sie tiefergehende Informationen zu den einzelnen technischen Lösungen.
Ich bin an einem Technologieangebot interessiert. Wie sind die weiteren Schritte?
Bei konkreten Fragen zu technischen Details oder der Eignung für Ihr Portfolio können Sie sich direkt mit den Innovationsmanager/innen des KIT in Verbindung setzen.
In der Regel wird nach den ersten Orientierungsschritten ein persönlicher Austausch mit den Erfinder/innen bzw. den zuständigen Wissenschaftler/innen organisiert, z.B. per Telefon, Videocall oder ein Treffen vor Ort am Institut des KIT. Dieser Austausch, möglicherweise mit mehreren Iterationen, wird ggf. durch eine Vertraulichkeitsvereinbarung (non-disclosure agreement, NDA) abgesichert. Das KIT stellt hierfür einen NDA-Entwurf als Basis bereit.
Sind die ersten Schritte positiv verlaufen und Sie streben eine Zusammenarbeit mit dem KIT an, sind die weiteren Schritte individuell abhängig von der jeweiligen Situation und Art der Kooperation. Das Team vom Innovations- und Relationsmanagement begleitet die Projektanbahnung und unterstützt die Ausgestaltung der entsprechend zu verhandelnden Verträge (Kooperationsvereinbarungen, Optionen und Lizenz- und Übernahmeverträge etc.).
Welche Formen der Zusammenarbeit mit dem KIT gibt es?
Informationen zu den Formen der Zusammenarbeit finden Sie auf der Seite Transferwege.
Mit wem kooperiert das KIT?
Um aus den wertvollen Forschungs- und Entwicklungsergebnissen des KIT einen Nutzen für die Gesellschaft zu schaffen, suchen wir Partner aus der Wirtschaft, die gemeinsam mit uns aus diesen Technologien innovative Produkte erschaffen – vom Großunternehmen bis zum kleinen- und mittelständischen Betrieb (KMU). Wir möchten insbesondere KMUs zu einer Zusammenarbeit mit dem KIT motivieren, um hier die Synergien voll auszuschöpfen. Als Unternehmen können Sie die Innovationsressourcen des KIT nutzen, ohne den eigenen kostenintensiven Forschungs- und Entwicklungsbereich auszudehnen. Für Kooperationen bieten sich die unterschiedlichsten Formen an. Mithilfe der Innovations- und Lizenzmanager/innen am KIT können Kooperationsverträge sehr individuell und flexibel gestaltet werden. Nutzen Sie diese Möglichkeiten und kontaktieren Sie uns.
Was sind Innovationsmanager/innen?
Als Ansprechpartner für die erste Orientierung am KIT stehen Ihnen die thematisch ausgerichteten Innovationsmanagerinnen und -manager zur Verfügung. Sie helfen Ihnen bei Ihren individuellen Fragen zum Technologietransfer und den Formen einer Zusammenarbeit in abgesteckten Themenfeldern. Zur Klärung technischer Fragestellungen vermitteln die Innovationsmanager/innen Ihnen den passenden wissenschaftlichen Ansprechpartner. Die Innovationsmanager/innen begleiten die Projektanbahnung und moderieren ggf. laufende Kooperationen. Sie recherchieren gezielt nach Informationen zu passenden Technologien und vermitteln Kontakte zu Erfinder/innen und Wissenschaftler/innen des KIT.
Finde ich in der Technologiebörse alle Technologien und Entwicklungen des KIT?
Die Technologiebörse enthält eine Auswahl an Technologien, für die das KIT gezielt Kooperationspartner sucht. Die Kategorien der Börse und die gelisteten Angebote geben Ihnen einen ersten Eindruck über die Vielfalt der angewandten Forschung am KIT. Fortlaufend werden neue Technologieangebote ergänzt und abgelaufene Angebote aus dem Portfolio entfernt.
Der Bestand an patentierten Technologien, Know-how und Forschungsthemen ist jedoch viel größer. Jedes Jahr werden neue gewerbliche Schutzrechte durch das KIT angemeldet oder zur Erteilung gebracht. Durch den persönlichen Kontakt mit unseren Innovationsmanager/innen können Ihnen gezielt recherchierte Informationen zu passenden Technologien sowie Kontakte zu Erfinder/innen und Wissenschaftler/innen des KIT übermittelt werden.
Ich habe in der Technologiebörse keine passende Lösung gefunden. Ich interessiere mich aber für eine Zusammenarbeit mit dem KIT. Mit wem könnte ich Kontakt aufnehmen?
Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit den Innovationsmanager/innen auf oder nutzen Sie unser Kontaktformular, Ihre Anfrage wird schnellstmöglich bearbeitet.
Ich möchte generell erfahren, wonach am KIT geforscht wird. Wo kann ich Informationen dazu finden?
Die themenzentrierten Zentren am KIT, wie beispielsweise das Zentrum Energie, bündeln die zentralen bereichsübergreifenden Forschungsaktivitäten und vertreten nach außen die strategischen Forschungsfelder des KIT. Die beteiligten Institute und Forschergruppen führen die Forschungsarbeiten eigenverantwortlich durch und kommunizieren darüber, u.a. über ihre Webseiten und soziale Medien. Die Wissenschaftler/innen arbeiten interdisziplinär zusammen und schaffen so eine neue Qualität der Forschung, von der auch Sie als Unternehmen profitieren können.