Jeder Fall ist anders: Individuelle Lösungen für die Lizenzierung
Ist ein Transferpartner für die Weiterentwicklung oder kommerzielle Anwendung Ihrer Technologie gefunden, stellt sich unmittelbar die Frage nach der Form der Zusammenarbeit und der vertraglichen Regelungen. Am KIT kümmern sich erfahrene Lizenzmanagerinnen und -manager um den administrativen Teil des gesamten Lizenzprozesses. Sind Schutzrechte, Software oder ein spezifisches Know-how am KIT vorhanden und soll dieses geistige Eigentum vom Transferpartner gewerblich genutzt werden, wird in der Regel ein Lizenzvertrag aufgesetzt und final mit dem Institut abgestimmt – dies gilt auch dann, wenn der Transferpartner eine Ausgründung des KIT ist. Sofern eine entgeltliche Übertragung von KIT Rechten an geistigem Eigentum auf einen Transferpartner vorgesehen ist, wird ein Übertragungsvertrag abgeschlossen.
Unser Serviceangebot für Beschäftigte
- Beratung zur Auslizenzierung von geistigem Eigentum (IP)
- Verhandlung ausgewogener, marktüblicher Lizenzvereinbarungen
- Ausarbeitung und Management von Lizenz- und Übertragungsverträgen
- Beratung, Verhandlung und Ausarbeitung von Verträgen rund um Technologietransfer-Projekte, die durch den NEULAND Innovationsfonds gefördert werden
- Vertragscontrolling einschließlich Nachverfolgung der Lizenzzahlungen
- Management der gesetzlich geschuldeten Erfindungsvergütung
- Unterstützung bei IP-Fragen im Rahmen des Drittmittelprozesses am KIT
Individuelle Beratung erhalten
Sie haben einen Transferpartner für die Weiterentwicklung und kommerzielle Anwendung Ihrer Technologie gefunden und Fragen zur Auslizenzierung ihres geistigen Eigentums? Sie wollen ein Drittmittelprojekt beantragen und fragen sich, ob Sie vorbestehendes geistiges Eigentum des KIT im Rahmen dieses Drittmittelprojekts nutzen dürfen? Dann wenden Sie sich mit Ihren Fragen an das Lizenzteam des KIT.
Richtlinien am KIT
Der Umgang mit Lizenzverträgen, mit monetären Rückflüssen und deren Administration ist in den Leitlinien zum Technologietransfer am KIT festgehalten.
Formen der Auslizenzierung
Das KIT vergibt Nutzungsrechte an seinem geistigen Eigentum, insbesondere Schutzrechte, Software oder spezifisches Know-how, zu marktüblichen Bedingungen an Transferpartner wie Unternehmen und Ausgründungen. Die Übertragung dieser Rechte erfolgt üblicherweise in Form von Lizenzen, die in der Regel hinsichtlich des Nutzungsumfangs an den individuellen Fall angepasst sind. Lizenzen können exklusiv oder nicht-exklusiv sowie zeitlich, örtlich und anwendungsbezogen beschränkt werden. Die Ausgestaltung von Lizenzverträgen ist somit für jeden Fall anders.
Ein Unternehmen möchte auf Basis des geistigen Eigentums des KIT eigene Produkte entwickeln und vertreiben? Erst mit dem Erwerb einer Lizenz ist dem Unternehmen diese gewerbliche Nutzung gestattet. Das Lizenzteam des KIT steht Ihnen während des gesamten Lizenzierungsprozesses beratend zur Seite und vertritt das KIT bei Lizenzverhandlungen. Neben dem direkten Erwerb von Lizenzen besteht die Möglichkeit, die Forschungsergebnisse in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen weiterzuentwickeln.
Ansprechperson findenMöchte eine wissenschaftliche Ausgründung (Spin-off) ein Geschäft aufbauen und Produkte oder Dienstleistungen vertreiben, die auf geistigem Eigentum des KIT basieren, benötigt sie ebenso eine Nutzungserlaubnis (Lizenz) vom KIT. Die gewerbliche Nutzung ist erst mit dem Erwerb einer Lizenz zulässig. Das Gründungsteam kann sich bei den Lizenzmanagerinnen und -manager des KIT über die am KIT üblichen Rahmenbedingungen für Lizenzvereinbarungen mit Spin-offs informieren.
Mehr Infos für GründungsinteressierteDurch die entgeltliche Verwertung Ihrer Forschungsergebnisse, in Form von Schutzrechten, Software oder Know-how, erhält das KIT die Möglichkeit, die exzellente Wissenschaft im KIT zusätzlich zu fördern und Innovationsanreize zu geben. Mithilfe von Lizenzeinnahmen werden Rückflüsse generiert, die innerhalb des KIT anteilig aufgeteilt werden.
Mehr zu LizenzeinnahmenBesitzen Sie unveröffentlichte Arbeitsergebnisse, die geheim, wesentlich und identifizierbar, aber nicht durch ein gewerbliches Schutzrecht geschützt sind, kann eine entgeltliche Verwertung auf Basis von Know-how-Lizenzen möglich sein. Für Vereinbarungen mit potenziellen Partnern ist eine klare Definition des Know-hows erforderlich. Unser Merkblatt zu Know-how gibt Ihnen einen Überblick über den Spezialfall der Know-how-Verträge.
Zum MerkblattEs gibt verschiedene Arten, Software zum Zweck der Verwertung auszulizenzieren: Zum einen die klassische entgeltliche (sog. proprietäre) Auslizenzierung, zum anderen die unentgeltliche Open-Source-Lizenzierung. Letztere eröffnet jedoch andere kommerzielle Geschäftsmodelle, zum Beispiel Serviceangebote, beauftragte Weiterentwicklungen oder komplementäre Ergänzungen. Weitere Informationen bietet unsere Handreichung zu Free/Libre Open Source Software in den Leitlinien zum Technologietransfer, siehe Kapitel 10.
Zu den Leitlinien