Erzählen Sie uns von Ihrer Erfindung

Jede Erfindung ist im Ursprung eine schöpferische Leistung eines Einzelnen oder einer Personengruppe, um eine vorhandene technische Problemstellung zu lösen oder zu verbessern. Eine Erfindung kann zum Beispiel ein neues Gerät (Vorrichtung), ein neuer Stoff (Erzeugnis), ein neues Verfahren oder eine neue Verwendung sein, die den gesetzlichen Kriterien hinsichtlich Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und gewerblicher Anwendbarkeit entsprechen. Am KIT kümmern wir uns um die Entgegennahme und Bearbeitung Ihrer Erfindungsmeldung.

 

Was ist IP?
Was ist geistiges Eigentum?
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Erst patentieren, dann publizieren

Im Vorfeld einer Patentanmeldung veröffentlichte Ergebnisse, wie Paper, Berichterstattungen, Video- oder Konferenzbeiträge, sind nicht mehr neu im Sinne der Patentgesetze. Sie können die Patentfähigkeit einer Erfindungsmeldung erheblich einschränken oder auch die Erteilung gänzlich verhindern. Daher dürfen bis zur offiziellen Einreichung der Patentanmeldung beim Patentamt keinerlei Informationen über Ihre Erfindung gegenüber Dritten offenbart werden.

Icon E-Mail
Hinweis zur Kommunikation mit IPM

Bitte setzen Sie bei jedem schriftlichen Kontakt mit dem Patentteam (Intellectual Property Management) via E-Mail immer das Postfach der Patentadministration in Kopie (CC): patente@irm.kit.edu. Geben Sie zudem das Ihnen übermittelte KIT-interne Aktenzeichen mit an. Sie tragen so dazu bei, dass Ihre Mitteilungen zeitnah bearbeitet werden können.

Erfindung melden in drei Schritten

Erfindung, oder doch nicht?

Setzen Sie sich so früh wie möglich mit dem zuständigen Patentreferat in Verbindung, um die Kriterien der Patentfähigkeit Ihrer technischen Entwicklung zu klären. Die/der für Sie zuständige Patentreferentin oder -referent macht sich mit Ihrer Erfindung vertraut und begleitet Sie bei den nächsten Schritten.

 

Erfindung beschreiben

Füllen Sie die Unterlagen zur Erfindungsmeldung aus. Im Formular werden alle relevanten Informationen abgefragt, um die Erfindung vollständig zu beschreiben. Die Erfindung sollte bei Einreichung so ausführlich dargestellt sein, dass eine Patentanmeldung daraus erstellt werden kann. Falls Sie Fragen zum Meldeformular haben, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ansprechperson im Patentreferat.

 

Erfindungsmeldung einreichen

Senden Sie die vollständig ausgefüllte und von allen Erfinderinnen und Erfindern unterschriebene Erfindungsmeldung sowie die dazugehörige Datenschutzerklärung verschlossen per Hauspost an Ihre zuständige Patentreferentin oder -referenten im Patentteam. Mit der Einreichung dieser Erfindungsmeldung erfüllen Sie Ihre gesetzliche Mitteilungs- bzw. Meldepflicht. Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung mit Angabe des KIT-internen Aktenzeichens.

 

 

 

 

Icon Dokumente
Formulare zur Meldung einer Erfindung und zum Datenschutz

Diensterfindung vs. freie Erfindung

Erfindungen, die aus Ihrer Tätigkeit am KIT hervorgehen oder maßgeblich auf Ihren Erfahrungen im Arbeitsverhältnis beruhen, sind nach dem Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) Diensterfindungen. Diese sind gegenüber dem KIT meldepflichtig. Vier Monate nach Eingang der Erfindungsmeldung beim IP-Management des KIT gehen ohne weitere Erklärung die Rechte auf das KIT über, sofern keine ausdrückliche Freigabe erfolgt ist.

 

Alle Erfindungen, die nicht mit Ihrer Tätigkeit oder Ihren Erfahrungen am KIT in Verbindung stehen, sind als freie Erfindung einzuordnen. Diese sind nach §18 ArbnErfG dennoch gegenüber dem KIT mitteilungspflichtig, damit das KIT beurteilen kann, ob die Erfindung frei ist. Freie Erfindungen werden vom KIT nicht in Anspruch genommen und im Prozess der schutzrechtlichen Sicherung nicht durch das KIT betreut.

 

Erfindungsmeldung eingereicht: Was nun?

Die Erfindungsmeldung beim Patentteam des KIT ist der erste Schritt, um den Prozess für eine mögliche Patentanmeldung anzustoßen. Nach Eingang wird die Erfindungsmeldung durch uns auf Vollständigkeit und Patentfähigkeit geprüft. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Fristen und Regelungen (ArbnErfG). Bei Aussicht auf Patentfähigkeit und Verwertungspotenzial wird das KIT über eine Patentanmeldung (Inanspruchnahme) auf Namen und Kosten des KIT oder eine Freigabe an den Erfindenden oder die Erfindergemeinschaft entscheiden.

Umfangreiche Informationen zum Technologietransfer am KIT, zum Umgang mit geistigem Eigentum und Erfindungen sowie zur Erfindervergütung finden Sie in den „Leitlinien zum Technologietransfer am KIT“.

 

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